Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Beschluss Nr. 51:

1.    Die Aufnahme der Gemeinde Aham als Raum mit besonderem Handlungsbedarf wird ausdrücklich befürwortet.

2.    In Fortführung des Beschlusses des Kreisausschusses vom 24.07.2012 zum Anbindegebot wird die Erweiterung der Ausnahmetatbestände zum Anbindegebot in der Teilfortschreibung des LEP im Hinblick auf die fortschreitend starke Entwicklung des Landkreises Landshut ausdrücklich befürwortet.

Es wird festgestellt, dass sowohl den Gemeinden des Landkreises Landshut dadurch die Ausweisung neuer Gewerbegebiete, insbesondere entlang bestehender und künftiger Verkehrstrassen, erleichtert wird.

3.    Die besondere Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität und der Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen beim Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur wird ebenfalls ausdrücklich befürwortet. Die Möglichkeit der Erdverkabelung sollte in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich im LEP genannt werden. Ebenso die Möglichkeit von wiederkehrenden Zahlungen für die Nutzung von Grundstücken.