Beschluss Nr. 241:
1) Der Landkreis Landshut hält an dem Beschluss vom 09.12.2013/15.09.2014 fest, wonach die VHS Landshut für die Landkreisklasse Modell Landshut nach Spitzabrechnung die notwendigen Kosten für jeden Landkreisschüler jedoch nicht mehr als 60.000,00 € pro Jahr erhält.
2) Abweichend von Punkt 1. erhält die VHS Landshut auf ihren Antrag hin für die Landkreisklasse Modell Landshut für das Schuljahr 2016/2017 nach Spitzabrechnung die Kosten für jeden Landkreisschüler jedoch nicht mehr als 65.000,00 €.
3) Für das Schuljahr 2016/2017 sind im Kreishaushalt 2017 65.000 € einzuplanen. Nach Verabschiedung und Genehmigung des Haushalts kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50.000 € erfolgen.
4) Für die weiteren Schuljahre wird der max. Förderbetrag des Landkreises im Haushalt eingeplant.