Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss-Nr. 17:

 

Der Landkreis Landshut beteiligt sich an der Umweltstation gemäß der vorliegenden Zweckvereinbarung.

Mit den inhaltlichen Regelungen besteht Einverständnis. Es soll aber darauf hingewirkt werden, dass in § 7 der Zweckvereinbarung noch eine vierteljährliche Kündigungsfrist zum Quartalsende aufgenommen wird.

Die Stellenbeschreibung der zukünftigen Projektleitung soll dahingehend ergänzt werden, dass zu ihren Aufgaben auch zählt, Fördermittel, Drittmittel etc. vorrangig einzuwerben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterzeichnung der Zweckvereinbarung zu veranlassen.