Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss Nr. 217:

 

1.    Für das Schuljahr 2015/2016 werden zum Stichtag 01.10.2015 (Schülerzahl, gelten­der ge­setzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:

Schule

Landkreis-
schüler/innen

Sockelbetrag

Gesamtbetrag

Zuschuss

Zuschussbetrag

Seligenthal

- Gymnasium

442

825,00 €

364.650,00 €

80%

291.720,00 €

- Wirtschaftsschule

159

1.325,00 €

210.675,00 €

80%

168.540,00 €

601

575.325,00 €

460.260,00 €

Realschule
Oberroning

104

700,00 €

72.800,00 €

80%

58.240,00 €

Ursulinen-
Realschule

546

700,00 €

382.200,00 €

80%

305.760,00 €

Summen

1.251

1.030.325,00 €

824.260,00 €

 

2.    Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrech­nun­gen 2015 der Schulen (und Genehmigung des Haushalts 2016) erfolgen.

 

3.    Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreis­haushalt 2017 für die Landkreisschülerinnen und -schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Be­triebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gast­schulbeitrages zum Stichtag 01.10.2016 eingeplant.