Beschluss Nr. 195:
Dem
Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2016 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:
1.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 162.871.222 €.
2.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 31.104.275 €.
3. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.574.831 € festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 13.150.000 € festgesetzt.
5. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 78.401.379 € festgesetzt.
6. Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Hebesatz von 49,5 % aus den Umlagegrundlagen 2016 in Höhe von 158.386.625 € festgesetzt.
7. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
8. Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.