Beschluss Nr. 180:
Der Wallfahrtskirchenstiftung Vilsbiburg wird zur Außenrenovierung der Türme und dem neuen Fassadenanstrich der Kirchenschiffe an der Wallfahrtskirche Maria Hilf Vilsbiburg ein Kreiszuschuss in Höhe von höchstens 50.000,00 € gewährt.
Der 2005 beschlossene und 2007 ausbezahlte Kreiszuschuss in Höhe von 2.625,00 € für die Orgelrestaurierung wird der Höchstfördergrenze nicht angerechnet.
Der Kreiszuschuss kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Vorlage von Rechnungen, ordnungsgemäßer Ausführung und Erhalt des gemeindlichen Zuschusses in mindestens der gleichen Höhe ausbezahlt werden.
Der Investitionszuschuss ist befristet (KAB vom 15.05.2013).