Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss Nr. 180:

Der Wallfahrtskirchenstiftung Vilsbiburg wird zur Außenrenovierung der Türme und dem neuen Fassadenanstrich der Kirchenschiffe an der Wallfahrtskirche Maria Hilf Vilsbiburg ein Kreiszuschuss in Höhe von höchstens 50.000,00 € gewährt.

Der 2005 beschlossene und 2007 ausbezahlte Kreiszuschuss in Höhe von 2.625,00 € für die Orgelrestaurierung wird der Höchstfördergrenze nicht angerechnet.

Der Kreiszuschuss kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Vorlage von Rechnungen, ordnungsgemäßer Ausführung und Erhalt des gemeindlichen Zu­schusses in mindestens der gleichen Höhe ausbezahlt werden.

Der Investitionszuschuss ist befristet (KAB vom 15.05.2013).