Beschluss Nr. 179:
Die Festlegung regionaler Grünzüge wird vom
Landkreis Landshut grundsätzlich begrüßt.
Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass
die Grünzüge nur im fachlich unbedingt erforderlichen Umfang ausgewiesen
werden, um Siedlungstätigkeiten im zuzugsstarken Landkreis Landshut nicht zu
sehr einzuschränken.
Entsprechend der Änderungsbegründung wird
noch einmal ausdrücklich festgestellt und befürwortet, dass Verkehrstrassen
weiterhin zulässig sind. Dies betrifft insbesondere mögliche Straßenbauvorhaben
im Bereich des RGZ 6.
Berechtigte gemeindliche Belange, die im
Verfahren vorgebracht werden, sind wohlwollend zu behandeln.