Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss Nr. 179:

 

Die Festlegung regionaler Grünzüge wird vom Landkreis Landshut grundsätzlich begrüßt.

 

Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die Grünzüge nur im fachlich unbedingt erforderlichen Umfang ausgewiesen werden, um Siedlungstätigkeiten im zuzugsstarken Landkreis Landshut nicht zu sehr einzuschränken.

 

Entsprechend der Änderungsbegründung wird noch einmal ausdrücklich festgestellt und befürwortet, dass Verkehrstrassen weiterhin zulässig sind. Dies betrifft insbesondere mögliche Straßenbauvorhaben im Bereich des RGZ 6.

 

Berechtigte gemeindliche Belange, die im Verfahren vorgebracht werden, sind wohlwollend zu behandeln.