Anschließend wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 172:
1. Durch die vorgeschlagene Senkung der Kreisumlage soll der soziale Wohnungsbau in den Gemeinden gefördert werden.
Abstimmungsergebnis: Ja
10
Nein 3
2.
Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf
Einstellung von Finanzmitteln in Höhe von 1 Mio. € zur Förderung des
sozialen Wohnungsbaus in den Kreishaushalt 2016 wird genehmigt/abgelehnt.
Dieser Antrag wurde von der SPD-Fraktion zurückgenommen.
Beschluss Nr. 173:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit die Landkreis Landshut GmbH bzw. die Ärztehaus GmbH im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätig werden kann, evtl. auch im Bereich Wohnungen für Bedienstete. Der Landkreis erklärt bereits jetzt seine grundsätzliche Bereitschaft, etwaige Vorhaben durch entsprechende Bürgschaften zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis: Ja
8
Nein 5
Beschluss Nr. 174:
4.
Im Rahmen des Stellenplans 2016 ist die Stelle
für eine/n hauptamtlichen Koordinator/in als Ansprechpartner/in für die
Asyl-Helferkreise des Landkreises Landshut in Vollzeit – unabhängig von
einer möglichen staatlichen Förderung - einzurichten (Eingruppierung
Entgeltgruppe 9 TVöD).
Abstimmungsergebnis: Ja
13
Nein 0
Beschluss Nr. 175:
5. Im Rahmen des Stellenplans 2016 ist die Stelle für eine/n hauptamtlichen kommunalen Koordinator/in der Bildungsangebote für Neuzugewanderte des Landkreises Landshut einzurichten (Eingruppierung Entgeltgruppe 9 TVöD). Die Verwaltung soll beim Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Antrag auf Förderung dieser Vollzeitstelle stellen.
Abstimmungsergebnis: Ja
13
Nein 0
Beschluss Nr. 176:
6.
Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt
2016 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:
6.1. Der
Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 162.871.222 €.
6.2. Der
Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 31.104.275 €.
6.3. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.568.697 € festgesetzt.
6.4. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 13.150.000 € festgesetzt.
6.5. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 78.401.379 € festgesetzt.
6.6. Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Hebesatz von 49,5 % aus den Umlagegrundlagen 2016 in Höhe von 158.386.625 € festgesetzt.
6.7. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
6.8. Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Ja
6
Nein 7
LR Dreier stellt klar, dass er sehr enttäuscht sei, dass die Fraktionen des Landkreises hier nicht zusammenarbeiten und dass man sich auf geschlossene Vereinbarungen nicht verlassen könne. Er sei mit dem Kompromissvorschlag der Forderung der CSU weit entgegengekommen. Damit möchte er auch die Gemeinden entlasten und zusätzlich eigene Wertschöpfung im Landkreis Landshut gestalten. Hier könne man aber heute noch nicht sagen, was man hier zu welchem Preis bekomme.
KR Heilmeier stellt anschließend Antrag auf Beibehaltung der Kreisumlage.
Daraufhin entstand eine neue Diskussion.
Letztendlich verbleiben die Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Vorschlag, dass von der Verwaltung vorab noch geklärt werden soll, ob - wie im Punkt 3 beschlossen - die Landkreis Landshut GmbH bzw. die Ärztehaus GmbH auch staatliche Fördergelder abgreifen und damit im sozialen Wohnungsbau tätig werden können. Die Entscheidung über den Haushalt soll dann in einer weiteren Kreisausschusssitzung fallen.
KR Heilmeier nimmt daraufhin seinen Antrag auf Beibehaltung der Kreisumlage wieder zurück.
LR Dreier fasst zusammen und trägt folgenden weiteren Beschluss vor:
Beschluss Nr. 177
7. Nach Abklärung von Beschluss Nr. 3 soll eine weitere Kreisausschusssitzung einberufen werden, in der in Zusammenhang mit Nr. 3 ein Vorschlag für Nr. 6 gemacht werden soll.