Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 169:

 

  1. Der Landkreis Landshut gewährt dem katholischen Jugendsozialwerk für das Projekt der Sprach- und Kulturmittler im Jahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro. Ein Verwendungsnachweis ist bis Ende März 2017 zu erstellen und vorzulegen. Auf Grundlage dieses Verwendungsnachweises und der Einsatzzahlen bzw. Stunden für den Landkreis Landshut ist dann die tatsächliche Zuwendung zu errechnen.
  2. Der Landkreis Landshut gewährt darüber hinaus im Jahr 2016 für die Einstellung einer festen Kraft, die für flexible Einsätze an Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Koordination der ehrenamtlichen Sprachmittler zuständig ist, eine Förderung in Höhe von 13.125 Euro.

Diese Förderung steht zudem unter der Voraussetzung, dass die Stadt Landshut die gleiche Förderung gewährt.