Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss Nr. 167:

Der Landkreis Landshut beschließt die freiwillige Förderung ambulanter Pflegedienste anhand der angepassten Förderrichtlinien zum 01.01.2016.

Abstimmungsergebnis:       Ja 13  Nein 0

Beschluss Nr. 168:

Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden für die Förderung von ambulanten Pflegediensten Mittel mit einer Deckelung von max. 130.000 € in den Haushalt eingestellt.