Beschluss Nr. 167:
Der Landkreis Landshut beschließt die
freiwillige Förderung ambulanter Pflegedienste anhand der angepassten
Förderrichtlinien zum 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
Beschluss Nr. 168:
Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden für die
Förderung von ambulanten Pflegediensten Mittel mit einer Deckelung von max. 130.000
€ in den Haushalt eingestellt.