Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss Nr. 62

 

Der Antrag der Anlieger Flur-Nr. 31/5, Flur-Nr. 372 sowie zusätzlich auch der Flurstücke Flur-Nr. 31/6 und Flur-Nr. 32 (hier sind ebenfalls Stützmauern vorhanden) auf Übernahme der Bau- und Unterhaltungslast für die Stützmauern an der Kreisstraße LA 23 in der OD Attenhausen wird angenommen.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die grundbuchrechtliche unentgeltliche Eigentumsübergabe der Stützmauer auf den Landkreis vorzunehmen.

 

Die Bau- und Unterhaltslast für die Treppenaufgänge, Türen in der Stützmauer und Zaunanlagen auf der Stützmauer sollen gemäß einer zu treffenden Vereinbarung bei den Anliegern verbleiben.