Sitzung: 16.03.2026 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 12, Anwesend: 66
Beschluss Nr. 293:
1. Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebahren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestlegung zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2026.
3. Der Finanzplan 2026 – 2030 und das ihm zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2025 – 2030 werden genehmigt.
4. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
