Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 12, Anwesend: 66

Beschluss Nr. 293:

1.       Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebahren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestlegung zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.       Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2026.

3.       Der Finanzplan 2026 – 2030 und das ihm zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2025 – 2030 werden genehmigt.

4.       Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.