Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen oder in Kooperation mit bereits vorhandenen Wohnungsbaugenossenschaften Lösungswege zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen oder in Kooperation mit bereits vorhandenen Wohnungsbaugenossenschaften Lösungswege zu erarbeiten.