Beschluss Nr. 149:
Der
Landkreis Landshut gewährt den beiden Einrichtungsträgern die beantragten
Grundkostenpauschalen für das Jahr 2015 unter Berücksichtigung der
Spitzabrechnung 2014 und der bereits geleisteten Abschlagszahlung sowie für das
Jahr 2016 vorbehaltlich des Ergebnisses der Spitzabrechnung 2015.
Darüber
hinaus erstattet der Landkreis Landshut für das Jahr 2014 einen Betrag von 2.846,05 €
an den Landkreis Rottal-Inn.