Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 3, Anwesend: 60

Beschluss Nr. 239:

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Grundlagenstudie zur
MVV-Verbundraumerweiterung zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

1.       Der Landkreis Landshut tritt mit Wirkung ab 01.01.2026 dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) bei und wird Gesellschafter der MVV GmbH. Dem Erwerb eines Gesellschaftsanteils wird zugestimmt.

2.       Der Landkreis Landshut übernimmt die gemäß der Sachverhaltsdarstellung aufgeführten und anfallenden Investitionskosten und konsumtiven Ausgaben. Die erforderlichen Aufwendungen sind bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 und im Finanzplanungszeitraum abzubilden.

Im Jahr 2025 fallen voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 2.110.000 Euro brutto, in den Jahren 2026 und 2027 Ausgaben in Höhe von 565.000 Euro brutto an. Die konsumtiven Aufwendungen ab dem Beitrittsjahr 2026 betragen kalkulatorisch jährlich 1.958.200 Euro brutto.

Die jeweiligen Fördermittel sind hiervon noch in Abzug zu bringen.

Die Kosten des Landkreises Landshut setzen sich aus den einmaligen und jährlich wiederkehrenden Aufwendungen zusammen:

·         Einmalige Kosten und notwendige Erstinvestitionen:

o   Einmalige Initialkosten im Jahr 2025

o   Einmalige Initialerhebungen im Regionalbusbereich (aÖPNV) voraussichtlich in den Jahren 2026 und 2027

·         Jährliche Kosten ab Verbundbeitritt 2026

o   Regiekosten ab Verbundbeitritt 2026

o   Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste (HDV) im Regionalbusverkehr (aÖPNV) ab 2026

o   Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste (HDV) auf der Schiene (SPNV) ab 2026

o   Ausgleichsleistungen für den Schülerverkehr auf Basis der allgemeinen Vorschrift (aV) zum Ausgleich für die Einführung des 365-Euro-Tickets ab 2026

3.       Zum rechtskonformen Ausgleich der verbundbedingten Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen im allgemeinen Öffentlichen Personennahverkehr (aÖPNV) wird der Landkreis Landshut im Lauf des Jahres 2025 eine allgemeine Vorschrift (aV) nach Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 erlassen. Die MVV GmbH wird beauftragt, den Landkreis Landshut bei den hierfür erforderlichen Schritten zu unterstützen.

4.       Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, alle für die Realisierung der MVV-Verbundraumerweiterung erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten und sämtliche rechtserheblichen Erklärungen im Namen des Landkreises Landshut abzugeben. Die Ermächtigung beinhaltet auch das Zeichnungsrecht aller notwendigen Verträge und Vereinbarungen, welche für einen MVV-Verbundbeitritt erforderlich sind, jeweils nach deren zeitlichen Vorliegen.

Zu nennen sind hier unter anderem der MVV-Gesellschaftsvertrag, die Konsortialvereinbarung, der MVV-Kooperationsvertrag, der Partnervertrag mit Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Landshut, dem Landkreis Landshut und der MVV GmbH, weitere Vereinbarungen, wenn und soweit erforderlich.

5.       Die Verwaltung wird beauftragt den Nahverkehrsplan, welcher im vierten Quartal des Jahres 2023 verabschiedet wurde, dahingehend anzupassen, dass der MVV-Verbundtarif mit Wirkung ab 01.01.2026 verbindlich anzuwenden ist. Der Entwurf ist dem Kreistag zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

6.       Die Verwaltung wird beauftragt, die allgemeinen Vorschriften (aV) zur rechtskonformen Finanzierung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste (HDV) im aÖPNV und im SPNV, sowie zum Ausgleich der Mindereinnahmen bei Einführung des 365-Euro-Tickets vorzubereiten und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

7.       Der Landkreis Landshut beantragt vorsorglich den Austritt aus dem Zweckverband Landshuter Verkehrsverbund (LAVV).