Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss Nr. 138:

 

Der Kreisausschuss gewährt für die nicht absehbaren Putzschäden bei der Außensanierung (Fassaden) der Filialkirche Högldorf einen Kreiszuschuss in Höhe von max. 6.860,00 €.

Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal ge­währten Zuschusshöhe von Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Stadt Rottenburg.

Die notwendigen Mittel werden im Kreishaushalt 2016 eingeplant.

Der Investitionszuschuss ist befristet (KAB vom 15.05.2013).