Beschluss Nr. 138:
Der Kreisausschuss gewährt für die nicht absehbaren Putzschäden bei der Außensanierung (Fassaden) der Filialkirche Högldorf einen Kreiszuschuss in Höhe von max. 6.860,00 €.
Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal gewährten Zuschusshöhe von Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Stadt Rottenburg.
Die notwendigen Mittel werden im Kreishaushalt 2016 eingeplant.
Der Investitionszuschuss ist befristet (KAB vom 15.05.2013).