Nachtrag: 16.07.2015

Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 44

Beschluss Nr. 62:

 

Der Antrag auf Erlass einer Resolution zur Entfernung der Brennelemente vor Abriss des Kernkraftwerks Isar I ist zurückzustellen. Vor einer Abstimmung ist in einer der nächsten Sitzungen ein neutraler Experte zu diesem Thema zu hören.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 3   Nein 51

 

 

Beschluss Nr. 63:

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut wendet sich entschieden gegen die Absicht von E.ON, mit dem Abriss von Isar 1 im Reaktorgebäude zu beginnen, während sich noch 1.700 hochradioaktive Brennelemente im Abklingbecken befinden.

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut fordert das Bayerische Umweltministerium auf, eine Abrissgenehmigung nur unter der Voraussetzung zu erteilen, dass mit dem Rückbau von Anlagenteilen im Reaktorgebäude erst dann begonnen wird, wenn die Brennstofffreiheit erreicht ist.

 

Begründung:

Das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau der Reaktoranlage Isar 1 befindet sich in einer fortgeschrittenen Phase. Mit der Erteilung der Genehmigung wird 2016 gerechnet.

 

Im Brennelementlagerbecken befinden sich gegenwärtig 1.734 Brennelemente und 44 defekte Sonderbrennstäbe. Es ist abzusehen, dass diese nicht bis zum Beginn der geplanten Stilllegung aus der Anlage entfernt werden können.

 

Dieses Becken befindet sich außerhalb des Sicherheitsbehälters und wird nur durch die Gebäudehülle geschützt. Es besteht weder Schutz vor einem Flugzeugabsturz, noch gegen den Angriff mit panzerbrechenden Waffen.

 

Sollte E.ON mit Stilllegung und Abbau nach Erteilung der Genehmigung beginnen, würde Isar 1 also nicht kernbrennstofffrei sein. Dies würde weder der bisherigen Praxis in der Bundesrepublik Deutschland, noch dem internationalen Standard entsprechen.

 

Der parallel zur weiteren Lagerung des Kernbrennstoffs vorgesehene Beginn des Abbaus im Reaktorgebäude erhöht die Gefahr von Störfällen. Es sollen Abbaumaßnahmen in Bereichen durchgeführt werden, in denen sich Sicherheitssysteme zur Kühlung der Brennelemente befinden. Zum Abbau vorgesehene Komponenten oder Rohrleitungen sind teilweise mit den Sicherheitssystemen verknüpft. Das betrifft vor allem die Kühlsysteme und die Notstromversorgung.

 

Auch im Bereich des Brennelementlagerbeckens sollen bereits Abbaumaßnahmen durchgeführt werden, insbesondere werden in dessen Umgebung schwere Lasten transportiert und möglicherweise sogar Zerlegearbeiten durchgeführt. Durch diese Transporte kann es zu einem Absturz von Lasten kommen und das Lagerbecken beschädigt werden. So könnte das zur Kühlung der Brennelemente notwendige Wasser ausfließen. Für diesen Fall ist es schwer, ein Aufheizen und Schmelzen von Brennelementen noch zu verhindern.

 

Das Gefahrenpotenzial durch den Abbau von Anlagenteilen, Komponenten und Systemen kann durch eine einfache Maßnahme deutlich verringert werden: Abbaubeginn im Reaktorgebäude erst nach Kernbrennstofffreiheit.

 

Bei der Erteilung der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung hat die Genehmigungsbehörde einen Ermessensspielraum; sie könnte also die Räumung des Beckens vor Abbaubeginn vorgeben. Der Schutz der Bevölkerung muss Vorrang haben vor etwaigen wirtschaftlichen Interessen des Betreibers.