Sitzung: 23.09.2024 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0
Beschluss Nr. 427:
1. In Abänderung des Kreisausschussbeschlusses Nr. 123 vom 29.06.2015 wird das folgende Gebührenmodell für das Parkareal vor dem Landratsamt festgelegt:
Kurzparker -
die ersten 30 Minuten kostenlos
-
bis 60 Minuten 1,50
€
-
danach je angefangene Stunde 1,50
€
-
Tageshöchstbetrag (7:00 Uhr bis 19:00 Uhr) 8,00
€
Nachtparker (täglich
von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr) 2,00
€
Wochentarif 40,00
€
Monatstarif 90,00
€
Ersatz für verlorenes / beschädigtes
Parkticket (sog. Verlustticket) 40,00
€
2. Das geänderte Gebührenmodell wird ab 01.01.2025 angewandt. Sollte dies widererwartend aus technischen Gründen nicht möglich sein, tritt das neue Gebührenmodell ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt (frühestens ab 01.01.2025) in Kraft.