Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0

Beschluss Nr. 428:

1.       Für das Schuljahr 2023/2024 werden zum Stichtag 01.10.2023 (Schülerzahl, gelten­der gesetzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:

2.       Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrech­nungen 2023 der Schulen erfolgen.

3.       Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreis­haushalt 2025 für die Landkreisschülerinnen und –schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursuli­nen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschul­beitrages zum Stichtag 01.10.2024 eingeplant.