Sitzung: 23.09.2024 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 0
Beschluss Nr. 428:
1. Für das Schuljahr 2023/2024 werden zum
Stichtag 01.10.2023 (Schülerzahl, geltender gesetzlicher Gastschulbeitrag)
folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche Schulen im Landkreis- und
Stadtgebiet Landshut gewährt:
2. Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrechnungen 2023 der Schulen erfolgen.
3. Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreishaushalt 2025 für die Landkreisschülerinnen und –schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschulbeitrages zum Stichtag 01.10.2024 eingeplant.