Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 124:

 

1.      Für das Schuljahr 2014/2015 werden zum Stichtag 01.10.2014 (Schülerzahl, gelten­der ge­setzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:

 

Schule

Landkreis-
schüler/innen

Sockelbetrag

Gesamtbetrag

Zuschuss

Zuschussbetrag

Seligenthal

- Gymnasium

460

775,00 €

356.500,00 €

80%

285.200,00 €

- Wirtschaftsschule

140

1.200,00 €

168.000,00 €

80%

134.400,00 €

600

524.500,00 €

419.600,00 €

Realschule Oberroning

114

675,00 €

76.950,00 €

80%

61.560,00 €

Realschule Ursulinen

581

675,00 €

392.175,00 €

80%

313.740,00 €

Summen

1.295

993.625,00 €

794.900,00 €

 

 

2.      Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrech­nungen 2014 der Schulen (und Genehmigung des Haushalts 2015) erfolgen.

 

3.      Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreis­haushalt 2016 für die Landkreisschülerinnen und –schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Be­triebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gast­schulbeitrages zum Stichtag 01.10.2015 eingeplant.

 

4.      Die Miete für das Schulgebäude in der Seligenthaler Straße 14 a wird für das Jahr 2015 auf monatlich 8.888,55 € festgesetzt. Dieser Betrag soll der Schulstiftung Seligenthal als Zuschuss gewährt werden.