Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 123:

 

1.      In Abänderung des Kreisausschussbeschlusses Nr. 90 vom 23.02.2015 wird das dort beschlossene Gebührenmodell Nr. 4 ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt festgelegt:

 

1 Stunde frei, bis 1 ½ Stunden 1,50 €, dann jede ½ Stunde 0,50 € bis zum Tageshöchstsatz von 5 €.

 

2.    Der Landkreis bezuschusst für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Jobticket in Höhe des Differenzbetrages von 107 € plus der pauschal anfallenden Steuer von 15 %, d.h. 14,09 €, also insgesamt mit einem Gesamtbetrag von 121,09 € pro Jobticket.

 

3.    Es werden zusätzliche 26 Mitarbeiterstellplätze im Bereich hinter dem Landratsamt bei der Veldener Straße und 33 Mitarbeiterstellplätze im unteren Bereich des bewirtschafteten Bereichs entlang des Achdorfer Weges ausgewiesen. Diese Bereiche sollen baulich abgetrennt und jeweils mit einer zusätzlichen Schrankenanlage ausgerüstet werden.

      

4.    Im bewirtschafteten Bereich werden 20 Parkplätze für Inhaber einer Erlaubnis zum Arbeitsbeginn bis 9.00 Uhr vorgehalten.

 

5.    Herr Landrat wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit Maßnahmen in Zusammenhang mit der Parkplatzsituation auf dem Areal des Landratsamtes, des Krankenhauses Landshut – Achdorf und des Ärztehauses zu treffen. Die Refinanzierung des Parkdecks ist zu beachten.