Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 122:

 

1.    Der Landkreis ist grundsätzlich bereit, als Maßnahmeträger für maximal zwei Klassen für berufsschulpflichtige Flüchtlinge und Asylbewerber (BIJ/V und BIJ) an der Berufsschule IV aufzutreten, soweit sich die bisherigen Förderbedingungen nicht gravierend ändern.

2.    Die Fördermittel sind durch die Verwaltung zu beantragen. Der Landkreis ist dabei bereit, die Fördermittel vorzufinanzieren. 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen notwendigen externen Kooperationspartner im Wege der Ausschreibung zu ermitteln und zu beauftragen.