Beschluss Nr. 349
1.
Die Schaffung von Krippenplätzen entsprechend dem Beschluss
des Kreisausschusses vom 14.01.2019 (Beschluss-Nr. 488) wird nicht mehr
weiterverfolgt. Alternativ dazu wird die Umsetzung des sog. „Stützpunktmodells“
zur Ersatzbetreuung in der Tagespflege und zur Schaffung weiterer
Betreuungsmöglichkeiten durch Tagespflegepersonen für unter der
Personalverwaltung des Landratsamtes stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Zuge der Standortverlagerung durch den Landkreis Landshut verfolgt.
2.
Die Aufwendungen für eine zusätzlich angestellte
Tagespflegeperson (nicht Ersatzbetreuung) werden auf zunächst fünf
Betreuungsverhältnisse gedeckelt.
3.
Der Kreisausschuss ist regelmäßig über den Stand
der Umsetzung, das hierzu entwickelte Konzept und den damit verbundenen
Aufwendungen durch das Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Familienförderung der
Abteilung 5J/Kreisjugendamt zu informieren.