Beschluss Nr. 351
Der Änderung der Richtlinie zur Förderung
von ambulanten Pflegediensten im Landkreis Landshut wird entsprechend der
vorliegenden aktualisierten Fassung zum 01.01.2024 in vollen Umfang zugestimmt.
Beschluss Nr. 351
Der Änderung der Richtlinie zur Förderung
von ambulanten Pflegediensten im Landkreis Landshut wird entsprechend der
vorliegenden aktualisierten Fassung zum 01.01.2024 in vollen Umfang zugestimmt.