Beschluss Nr. 354
Die Beschaffungskosten für die bereits getätigte Anschaffung des Beleuchtungssatzes sowie des Lichtmastes werden vom Landkreis Landshut übernommen.
Beschluss Nr. 354
Die Beschaffungskosten für die bereits getätigte Anschaffung des Beleuchtungssatzes sowie des Lichtmastes werden vom Landkreis Landshut übernommen.