Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 21:

 

Der Landkreis Landshut nimmt Bezug auf die bisher ergangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und fordert im Rahmen der rechtlichen Vorschriften bezüglich des Ausbaus noch einmal nachdrücklich die Beachtung von gesunden Wohnverhältnissen.

 

Für den Fall, dass Teile der alten Trasse abgebaut werden ist darauf zu achten, dass ein vollständiger Rückbau von Masten und Fundamenten zu erfolgen hat.

 

Der Landkreis Landshut weist nochmals darauf hin, dass entsprechend den Unterlagen mit diesem Ausbau die ausreichende Stromversorgung für den südostbayerischen Raum sichergestellt ist.

 

Im Bereich der Entschädigungen ist die Möglichkeit wiederkehrender Zahlungen und für den Fall der Untervermietung die Zahlung weiterer Entschädigungen zu prüfen.