Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss Nr. 339

 

1.       Für das Schuljahr 2022/2023 werden zum Stichtag 01.10.2022 (Schülerzahl, gelten­der gesetzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirch­liche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:

 

2.       Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrech­nungen 2022 der Schulen erfolgen.

 

3.       Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreis­haushalt 2024 für die Landkreisschülerinnen und –schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursuli­nen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschul­beitrages zum Stichtag 01.10.2023 eingeplant.