Beschluss Nr. 60:
Der Landkreis tritt dem Verein „Landschaftspflegeverband Landshut e.V.“
als Gründungsmitglied bei, sofern die vorgelegten Entwürfe der Satzung sowie
der Beitrags- und Abstimmungsordnung in der Gründungsversammlung des Vereins
beschlossen werden. Mögliche Änderungen an den Entwürfen nicht nur
redaktioneller Art bedürfen der Zustimmung des Kreisausschusses.