Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss Nr. 342

 

Der Kreisausschuss gewährt für die Beschaffung der aufgeführten Feuerwehrfahrzeugen unter Beachtung der Förderrichtlinien nachfolgende Zuschüsse:

 

Gemeinde Niederaichbach: Gemäß der Zuschussrichtlinie vom 01.04.2021 für die Feuerwehren im Landkreis Landshut beantragt die Gemeinde Niederaichbach für die Feuerwehr Oberaichbach einen Kreiszuschuss in Höhe von 36.500 €.

 

Gemeinde Weng: Gemäß der Zuschussrichtlinie vom 01.04.2021 für die Feuerwehren im Landkreis Landshut beantragt die Gemeinde Weng für die Feuerwehr Weng einen Kreiszuschuss in Höhe von 43.300,00 €.

 

Gemeinde Bodenkirchen: Gemäß der Zuschussrichtlinie vom 01.04.2021 für die Feuerwehren im Landkreis Landshut beantragt die Gemeinde Bodenkirchen für die Feuerwehr Rothenwörth einen Kreiszuschuss in Höhe von 26.600,00 Euro.

 

Gemeinde Buch am Erlbach: Gemäß der Zuschussrichtlinie vom 01.04.2021 für die Feuerwehren im Landkreis Landshut beantragt die Gemeinde Buch am Erlbach für die Feuerwehr Buch am Erlbach einen Kreiszuschuss in Höhe von 13.300,00 €.

 

Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2024 bzw. einem späteren Haushaltsjahr einzuplanen und stehen für maximal fünf Jahre zum Abruf bereit.