Beschluss Nr. 165:
1. Der Landkreis Landshut betrachtet den Radverkehr als bedeutsamen Bestandteil einer umweltverträglichen und zukunftsfähigen Mobilität. Daher setzt sich der Landkreis zum Ziel, den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern.
2.
Das vorliegende Radverkehrskonzept wird als
Grundlage für das weitere Vorgehen des Landkreises zur Förderung und
Entwicklung des Radverkehrs beschlossen.
3.
Im Hinblick auf die Ziele des Freistaates, mit
einem „Radverkehrsnetz Bayern“ den Alltagsradverkehr weiter zu stärken, wird
die entsprechende Netzplanung auch im Landkreis Landshut nachhaltig
unterstützt. Gemäß dem Radverkehrskonzept leitet sich das Hauptroutennetz für
den Alltagsradverkehr im Landkreis aus dem „Radverkehrsnetz Bayern“ ab.
4.
Der Landkreis Landshut unterstützt die Kommunen
bei der Förderung des Radverkehrs und schafft mit einem Abstimmungsformat
„Runder Tisch Radverkehr“ die Voraussetzung für eine landkreisweit abgestimmte
Entwicklung.
5. Die Radverkehrsförderung kann nur gelingen, wenn die Kommunen einen aktiven Beitrag leisten und die Radverkehrsförderung in ihrem Zuständigkeitsbereich fachbereichsübergreifend integrieren. Die Kommunen werden daher gebeten, die Grundsätze der Radverkehrsförderung (aus dem Radverkehrskonzept) zu beachten. Dabei ist besonders auf das Erfordernis von Koordinierung und Abstimmung innerhalb der Verwaltung und mit dem Landkreis zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Netzplanung zum Hauptroutennetz im Landkreis Landshut sowie beim Ausbau der wegweisenden, nichtamtlichen Beschilderung (FGSV-konforme Wegweisung).