Beschluss Nr. 145
Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der darauf basierenden Ausarbeitung der Entwurfsplanung, sowie deren Abstimmung mit den zuständigen Förderbehörden unter Berücksichtigung weiterer Optimierungs- und Einsparmöglichkeiten. Die Ergebnisse daraus sind im Rahmen der Vorstellung des Entwurfs zu erläutern.