Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss Nr. 292

 

1.         Die Fachstelle des Katholischen Männerfürsorgevereins (KMFV) zur Betreuung in gemeinschaftlichen Notunterkünften im Landkreis Landshut und zur Verhinderung von Obdachlosigkeit wird ab dem 01.04.2023 durch den Landkreis Landshut im Umfang einer Vollzeitstelle einschließlich der tatsächlichen anteiligen Sachkosten und einer Pauschale für zentrale Kosten bezuschusst. Der maximale Zuschussbetrag für die Zeit vom 01.04.2023 bis 31.12.2024 beträgt 210.000 €. Darüber hinaus gehende Kosten gehen zu Lasten des Trägers.

 

2.         Es ist eine jährliche Spitzabrechnung des Trägers bis jeweils 31.03. des Folgejahres vorzunehmen. Der Jahresbericht hat insbesondere über die Anzahl der beratenen Personen, den Beratungsumfang und das Beratungsergebnis Auskunft zu geben.

 

3.         Über die weiteren Haushaltsmittel ab dem Jahr 2025 wird nach Evaluation des Projektes zum 01.09.2024 entschieden.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem KMFV zu schließen.

 

5.         Der Diakonie Landshut wird im Jahr 2023 für die Kontakt- und Beratungsstelle „Die blaue Tür“ ein Zuschuss von maximal 15.000 € bewilligt.