Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss Nr. 293

 

Der Landkreis Landshut sieht von der Einführung der klassischen Form des Jobrades ab und hält stattdessen an dem bewährten System, mit den Rabatten der regionalen, örtlichen Unternehmer, der Darlehensgewährung bis zu 2500,00 € und entsprechend dem Zuschuss bis zur geldwerten Vorteilsgrenze in Höhe von 50,00 €, fest.