Beschluss Nr. 293
Der
Landkreis Landshut sieht von der Einführung der klassischen Form des Jobrades
ab und hält stattdessen an dem bewährten System, mit den Rabatten der
regionalen, örtlichen Unternehmer, der Darlehensgewährung bis zu 2500,00 € und
entsprechend dem Zuschuss bis zur geldwerten Vorteilsgrenze in Höhe von 50,00
€, fest.