Beschluss Nr. 291
1. Die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen
werden genehmigt.
2. Die Jahresrechnung 2022 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie wird zur weiteren Beratung und Überprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.