Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 282

1.       Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung u. Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.       Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2023 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:

2.1. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 207.352.108 €.

2.2. Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.749.000 €

2.3. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

2.4. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 78.250.000 € festgesetzt.

2.5. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 118.702.342 € festgesetzt.

2.6. Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Satz von 47,5 % aus den Umlagegrundlagen 2023 in Höhe von 249.899.668 € festgesetzt.

2.7. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

2.8. Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.