Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 15:

 

Die Übernahme der Schülerbeförderung speziell zu den nächstgelegenen Schulen in den Ausbildungsrichtungen des Modellversuchs Gesundheit und Internationale Wirtschaft an staatlichen Fachoberschulen erfolgt im Rahmen der Ermessensregelung des § 2 Abs. 4 SchBefV.