Beschluss Nr. 290
Der Kreisausschuss nimmt von der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2022 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 des Landkreises Landshut Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Feststellung der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO zu beschließen.