Beschluss Nr: 232
Der Kreisausschuss gewährt für die
Renovierung der aufgeführten Nebenkirchen unter Beachtung der Förderrichtlinien
nachfolgende Zuschüsse:
Nebenkirche
St. Nikolaus in Herrnfelden,
Fundamentsanierung max. 1.577 €
Filialkirche St. Petrus und Paulus in
Niedereulenbach,
Außensanierung
(Höchstförderung) max. 50.000 €
Kath. Kirche St. Benedikt in Weihbüchl,
Erneuerung der
Regenablaufleitung und Herstellung einer Sickermulde max. 1.403 €
Kath. Kapelle St.
Maria in Salksdorf,
Sanierung der
Marienkappelle (ohne Klause)
Der endgültige
Kreiszuschuss (prozentual bzw. betragsmäßig)
ergibt sich nach d.
tatsächlichen Zuschuss d. Marktes Geisenhausen max.
14.439 €
Filialkirche Maria Himmelfahrt in Pörndorf,
Fassadensanierung
Turm max.
2.466 €
Filialkirche St. Othmar Pfettrach,
Außenrenovierung max.
49.889 €
Kath. Kirche St. Michael in Beutelhausen,
Außen- und
Innenrenovierung max. 10.000 €
129.774 €
Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal gewährten Zuschusshöhe nach
Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Gemeinde.
Im Kreishaushalt 2023 werden bei der
Haushaltstelle 1.3700.9880 150.000 €
eingeplant.
Die Investitionszuschüsse sind befristet
(KAB vom 15.05.2013).