Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr: 233

Der Kreisausschuss gewährt für die Beschaffung der aufgeführten Feuerwehrfahrzeugen unter Beachtung der Förderrichtlinien nachfolgende Zuschüsse:

Gemeinde Postau: Der Landkreis Landshut gewährt der Gemeinde Postau für die Beschaffung des Verkehrssicherungsanhängers (VSA) einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 12.000 €.

Markt Pfeffenhausen: Der Landkreis Landshut gewährt dem Markt Pfeffenhausen für die Beschaffung des Tanklöschfahrzeuges einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 50.800 €.

Markt Altdorf: Der Landkreis Landshut gewährt dem Markt Altdorf für die Beschaffung des

LF 20 (KatS) einen nachträglichen Kreiszuschuss in Höhe von 11.373,98 €.

Markt Velden: Der Landkreis Landshut gewährt dem Markt Velden für die Wartung der Drehleiter einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 €.

Gemeinde Bruckberg: Der Landkreis Landshut gewährt der Gemeinde Bruckberg für die Beschaffung des Löschfahrzeugs einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 36.500 €.


Gemeinde Bodenkirchen: Der Landkreis Landshut gewährt der Gemeinde Bodenkirchen für die Beschaffung des Löschfahrzeugs (FFW Bonbruck) einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 36.500 €.


Gemeinde Bodenkirchen: Der Landkreis Landshut gewährt der Gemeinde Bodenkirchen für die Beschaffung des Hilfeleistungsfahrzeugs (FFW Aich) einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 52.600 €.

Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2023 bzw. einem späteren Haushaltsjahr einzuplanen und stehen für maximal fünf Jahre zum Abruf bereit.