Beschluss Nr: 233
Der Kreisausschuss gewährt für die Beschaffung der aufgeführten Feuerwehrfahrzeugen unter Beachtung der Förderrichtlinien nachfolgende Zuschüsse:
Gemeinde Postau: Der Landkreis Landshut gewährt der Gemeinde
Postau für die Beschaffung des Verkehrssicherungsanhängers (VSA) einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 12.000 €.
Markt Pfeffenhausen: Der Landkreis Landshut gewährt dem Markt Pfeffenhausen für die
Beschaffung des Tanklöschfahrzeuges einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 50.800 €.
Markt Altdorf: Der Landkreis Landshut gewährt dem Markt Altdorf für die Beschaffung des
LF 20 (KatS)
einen nachträglichen Kreiszuschuss in
Höhe von 11.373,98 €.
Markt Velden: Der
Landkreis Landshut gewährt dem Markt Velden für die Wartung der Drehleiter einen
einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000
€.
Gemeinde Bruckberg: Der Landkreis Landshut gewährt der Gemeinde Bruckberg für die
Beschaffung des Löschfahrzeugs einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 36.500 €.
Gemeinde Bodenkirchen: Der
Landkreis Landshut gewährt der Gemeinde Bodenkirchen für die Beschaffung des
Löschfahrzeugs (FFW Bonbruck) einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 36.500 €.
Gemeinde Bodenkirchen: Der
Landkreis Landshut gewährt der Gemeinde Bodenkirchen für die Beschaffung des Hilfeleistungsfahrzeugs
(FFW Aich) einen einmaligen Kreiszuschuss in Höhe von 52.600 €.
Die Mittel sind im
Haushaltsjahr 2023 bzw. einem späteren Haushaltsjahr einzuplanen und stehen für
maximal fünf Jahre zum Abruf bereit.