Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 219

1. Der Landkreis ist bereit, die für den Brückenkurs inkl. der Anschlussförderung im Schuljahr 2022/2023 anfallenden ungedeckten Kosten von maximal 108.500 € gemeinsam mit der Stadt Landshut zu übernehmen. Verteilungsmaßstab soll wieder die Schülerzahl sein.

2. Die entsprechenden Mittel für das Schuljahr 2022/2023 sind in den Haushalt 2023 einzuplanen

3.Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an das Kultusministerium zur Aufnahme in den neuen Brückenkurs zu stellen.