Beschluss Nr. 219
1. Der Landkreis ist bereit, die für den Brückenkurs
inkl. der Anschlussförderung im Schuljahr 2022/2023 anfallenden ungedeckten
Kosten von maximal 108.500 € gemeinsam mit der Stadt Landshut zu übernehmen.
Verteilungsmaßstab soll wieder die Schülerzahl sein.
2.
Die entsprechenden Mittel für das Schuljahr 2022/2023 sind in den Haushalt 2023
einzuplanen
3.Die
Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an das
Kultusministerium zur Aufnahme in den neuen Brückenkurs zu stellen.