Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 220

 

1.    Für das Schuljahr 2021/2022 werden zum Stichtag 01.10.2021 (Schülerzahl, gelten­der gesetzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirch­liche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:

 

2.    Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrech­nungen 2021 der Schulen erfolgen.

 

3.    Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreis­haushalt 2023 für die Landkreisschülerinnen und –schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursuli­nen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschul­beitrages zum Stichtag 01.10.2022 eingeplant.