Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 222

 

1.   Die für die Beschaffung anfallenden außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Deckung ist zu 90 % durch die staatlichen Fördermittel gewährleistet.

 

2.   Der Landrat wird beauftragt, den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.