Beschluss Nr. 212
1.
Die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben bei den
Haushaltsstellen
werden genehmigt.
2. Die Jahresrechnung 2021 wird zustimmend zur Kenntnis
genommen. Sie wird zur weiteren Beratung und Überprüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.