Beschluss Nr. 124:
1.
Der Kreistag des
Landkreises Landshut stimmt der Gründung einer
Wasserstoff-Entwicklungsgesellschaft Landshut-Land GmbH (H2LA) auf Grundlage
des vorgelegten Gesellschaftsvertrages zu und ermächtigt die Verwaltung zur
Umsetzung etwaiger klarstellender Hinweise der Rechtsaufsicht im
Gesellschaftsvertrag, insbesondere im Zusammenhang mit dem anschließenden
Anzeigeverfahren, ohne erneute Befassung des Kreistags. Der aktuelle Stand des
Gesellschaftsvertrags ist als Anhang mitgeltender Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Landrat wird angewiesen, die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erst dann zu veranlassen, wenn das Bayerische Wirtschaftsministerium die Förderung der Gründungskosten für die Projekt- und Entwicklungsgesellschaft, den Grunderwerb, die Grunderwerbsnebenkosten und Erschließungskosten zu Gunsten der Gesellschaft zum Zweck der WTAZ-Realisierung schriftlich in Aussicht gestellt hat.
3.
Der Landrat wird als Vertreter des
Gesellschafters Landkreis Landshut angewiesen, einem Grunderwerb zum Zweck der
WTAZ-Realisierung erst nach Vorliegen eines Förderbescheids des Freistaats
Bayern mit der Zusage zur Gewährung von Fördermitteln zuzustimmen und den
Erwerbsvorgang im Rahmen der Gesellschafterversammlung zu beschließen.
4. Die
außerplanmäßigen Ausgaben für das Stammkapital der Gesellschaft werden
genehmigt.