Sitzung: 16.03.2022 Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 8
Beschluss Nr. 41
1.
Der Landkreis tritt in die Phase 2 der
MVV-Verbundraumstudie bei.
2.
Die Positionen und Beschlüsse des
Wirtschaftsausschusses vom 21.06. und 20.09. bleiben aufrechterhalten.
3.
Die Abnahme der Phase 1 wird verschoben. Die
offenen Punkte (Ziff. 2) sollen im Rahmen der Bearbeitung der Phase 2 erledigt
werden.
4.
Der Landkreis Landshut erwartet vom Gutachter, dass
zum Abschluss der Phase 2 die für den Verbundbeitritt für den Landkreis
Landshut zu erwartenden Investitionskosten und die laufenden Kosten einzeln und
abschließend genannt und beziffert werden. Wenn die Bezifferung nicht möglich
ist, sind diese Kosten zu beschreiben und abzuschätzen. Gleiches gilt für die
zu erwartenden Aufwendungen der Verkehrsunternehmer.
5.
Eingefordert werden sollen bis zum Ende der Phase
2:
5.1.
Angaben zur Belastbarkeit und Verbindlichkeit der
Kostenschätzungen
5.2.
Angaben zur Auswirkung von Abweichungen
5.3.
Vertragsentwürfe (Entwürfe von allen zum
Verbundbeitritt erforderlichen Verträgen und Erklärungen)
5.4.
vom StMB: die Zusage der vollständigen und direkten
Übernahme der im SPNV auftretenden Einnahmeausfälle
5.5.
vom StMB: die Zusage, dass die Durchführung der
MVV-Studie nicht bindet, sondern vielmehr nach Abschluss der Landkreis Landshut
in seiner Entscheidung frei ist.
6.
Der Landrat wird ermächtigt die Positionen Nr. 1-5
dem MVV bzw. dem StMB zu übermitteln. Er soll den MVV bitten, kostenauslösende
Aufträge erst zu erteilen, wenn die Durchführung der Phase 2 gesichert ist,
insbesondere die notwendige Datengrundlage geregelt ist.
7.
Parallel zur MVV-Studie nimmt der Landkreis an
einer alternativen Verbunduntersuchung mit benachbarten ATs teil. Der Landrat
wird ermächtigt, eine Zweckvereinbarung abzuschließen und die Durchführung
dieser Studie auf den Landshuter Verkehrsverbund (LAVV) zu delegieren.