Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 8

Beschluss Nr. 41

 

1.    Der Landkreis tritt in die Phase 2 der MVV-Verbundraumstudie bei.     

2.    Die Positionen und Beschlüsse des Wirtschaftsausschusses vom 21.06. und 20.09. bleiben aufrechterhalten.  

3.    Die Abnahme der Phase 1 wird verschoben. Die offenen Punkte (Ziff. 2) sollen im Rahmen der Bearbeitung der Phase 2 erledigt werden.      

4.    Der Landkreis Landshut erwartet vom Gutachter, dass zum Abschluss der Phase 2 die für den Verbundbeitritt für den Landkreis Landshut zu erwartenden Investitionskosten und die laufenden Kosten einzeln und abschließend genannt und beziffert werden. Wenn die Bezifferung nicht möglich ist, sind diese Kosten zu beschreiben und abzuschätzen. Gleiches gilt für die zu erwartenden Aufwendungen der Verkehrsunternehmer.     

5.    Eingefordert werden sollen bis zum Ende der Phase 2: 

5.1.  Angaben zur Belastbarkeit und Verbindlichkeit der Kostenschätzungen          

5.2.  Angaben zur Auswirkung von Abweichungen   

5.3.  Vertragsentwürfe (Entwürfe von allen zum Verbundbeitritt erforderlichen Verträgen und Erklärungen)    

5.4.  vom StMB: die Zusage der vollständigen und direkten Übernahme der im SPNV auftretenden Einnahmeausfälle           

5.5.  vom StMB: die Zusage, dass die Durchführung der MVV-Studie nicht bindet, sondern vielmehr nach Abschluss der Landkreis Landshut in seiner Entscheidung frei ist.       

6.    Der Landrat wird ermächtigt die Positionen Nr. 1-5 dem MVV bzw. dem StMB zu übermitteln. Er soll den MVV bitten, kostenauslösende Aufträge erst zu erteilen, wenn die Durchführung der Phase 2 gesichert ist, insbesondere die notwendige Datengrundlage geregelt ist.       

7.    Parallel zur MVV-Studie nimmt der Landkreis an einer alternativen Verbunduntersuchung mit benachbarten ATs teil. Der Landrat wird ermächtigt, eine Zweckvereinbarung abzuschließen und die Durchführung dieser Studie auf den Landshuter Verkehrsverbund (LAVV) zu delegieren.