Beschluss Nr. 115:
1. Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das
Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises als
Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und
Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt
Anlagen für das Haushaltsjahr 2022.
3. Der Finanzplan 2022 – 2026 und das ihm zu Grunde liegende
Investitionsprogramm 2022 – 2026 werden genehmigt.
4. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 4).