Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0

Beschluss Nr. 115:

 

1.      Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/ Finanzgebaren des Landkreises als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Kreisumlagefestlegung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.      Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2022.        

3.      Der Finanzplan 2022 – 2026 und das ihm zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2022 – 2026 werden genehmigt.         

4.      Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 4).