Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss Nr. 43

 

Der Landkreis Landshut nimmt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (Entwurf der Teilfortschreibung vom 14.12.2021) wie folgt Stellung:

 

Der Landkreis Landshut bedankt sich für die Beteiligung im Änderungsverfahren des Landesentwicklungsprogramms (Entwurf der Teilfortschreibung vom 14.12.2021) und nimmt die Gelegenheit wahr, zu folgenden Punkten Anmerkungen vorzubringen:

 

Zu Ziffer 3.3 LEP-E Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot:

Aus Sicht des Landkreises Landshut ist der Wegfall der Ausnahmen zum Anbindegebot kritisch zu betrachten.

Bereits in der Vergangenheit bestanden Schwierigkeiten die Nachfrage an Gewerbeflächen – gerade in der Größenordnung über 1 ha – zu bedienen. Diese Situation wird durch den Wegfall der Ausnahmen zusätzlich verschärft, da etwaige Ansiedlungen – gerade in Angrenzung an die A 92 bzw. B15 neu – sodann nur schwer denkbar wären.

 

Aus aktuellem Anlass wäre es aus Sicht des Landkreises wünschenswert, wenn eine Ausnahme in Hinblick auf Konversionsflächen aufgenommen werden würde. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, dass bereits bestehende, brachliegende Flächen einer weiteren Nutzung zugeführt werden könnten.

 

Zu Ziffer 8.1 LEP-E Soziales:

Ergänzend zur in 8.1 genannten Vorhaltung von sozialen Einrichtungen und Diensten der Daseinsvorsorge – in besonderer Weise für Pflegeeinrichtungen und -dienstleistungen – unter Beachtung der demographischen Entwicklung wird seitens des Landkreises Landshut angeregt, den Fokus auch auf ambulante und präventive Angebote sowie die Ausweitung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (z. B. Einkaufshilfen, Fahrdienste) zu legen.

 

Zu Ziffer 8.3 LEP-E Bildung:

Seitens des Landkreises Landshut wird angeregt, bei den genannten Bildungsangeboten (Kinderbetreuungsangebote, Allgemeinbildende Schulen einschließlich der Versorgung mit Ganztagsangeboten, Berufliche Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Sing- und Musikschulen) eine inklusive Gestaltung zu ergänzen.