Sitzung: 16.03.2022 Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Beschluss Nr. 43
Der Landkreis
Landshut nimmt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Änderung der Verordnung
über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (Entwurf der Teilfortschreibung vom
14.12.2021) wie folgt Stellung:
Der Landkreis
Landshut bedankt sich für die Beteiligung im Änderungsverfahren des
Landesentwicklungsprogramms (Entwurf der Teilfortschreibung vom 14.12.2021) und
nimmt die Gelegenheit wahr, zu folgenden Punkten Anmerkungen vorzubringen:
Zu Ziffer 3.3
LEP-E Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot:
Aus Sicht des
Landkreises Landshut ist der Wegfall der Ausnahmen zum Anbindegebot kritisch zu
betrachten.
Bereits in der
Vergangenheit bestanden Schwierigkeiten die Nachfrage an Gewerbeflächen –
gerade in der Größenordnung über 1 ha – zu bedienen. Diese Situation wird durch
den Wegfall der Ausnahmen zusätzlich verschärft, da etwaige Ansiedlungen –
gerade in Angrenzung an die A 92 bzw. B15 neu – sodann nur schwer denkbar
wären.
Aus aktuellem
Anlass wäre es aus Sicht des Landkreises wünschenswert, wenn eine Ausnahme in
Hinblick auf Konversionsflächen aufgenommen werden würde. Dies würde die
Möglichkeit eröffnen, dass bereits bestehende, brachliegende Flächen einer
weiteren Nutzung zugeführt werden könnten.
Zu Ziffer 8.1
LEP-E Soziales:
Ergänzend zur in
8.1 genannten Vorhaltung von sozialen Einrichtungen und Diensten der
Daseinsvorsorge – in besonderer Weise für Pflegeeinrichtungen und
-dienstleistungen – unter Beachtung der demographischen Entwicklung wird
seitens des Landkreises Landshut angeregt, den Fokus auch auf ambulante und
präventive Angebote sowie die Ausweitung von Angeboten zur Unterstützung im
Alltag (z. B. Einkaufshilfen, Fahrdienste) zu legen.
Zu Ziffer 8.3
LEP-E Bildung:
Seitens des Landkreises Landshut wird angeregt, bei den genannten Bildungsangeboten (Kinderbetreuungsangebote, Allgemeinbildende Schulen einschließlich der Versorgung mit Ganztagsangeboten, Berufliche Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Sing- und Musikschulen) eine inklusive Gestaltung zu ergänzen.