Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 190

 

1.    Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises werden als Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung u. Kreisumlagefestlegung zustimmend zur Kenntnis genommen. 

2.    Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2022 mit folgenden Eckwerten zu beschließen:

2.1.  Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 195.871.858 €.

2.2.  Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 31.353.280 €.

2.3.  Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

2.4.  Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 52.200.000 € festgesetzt.

2.5.  Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 107.216.977 € festgesetzt.

2.6.  Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Satz von 47,5 % aus den Umlagegrundlagen 2022 in Höhe von 225.719.951 € festgesetzt.

2.7.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

2.8.  Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.