Beschluss Nr. 190
1. Die Finanzsituation der Gemeinden des Landkreises
Landshut und das Ausgabe-/Finanzgebaren des Landkreises werden als
Beurteilungs-/Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanaufstellung u.
Kreisumlagefestlegung zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreishaushalt 2022
mit folgenden Eckwerten zu beschließen:
2.1. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 195.871.858 €.
2.2. Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und
Ausgaben mit 31.353.280 €.
2.3. Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
2.4. Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von
52.200.000 € festgesetzt.
2.5. Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 Abs. 1 FAG auf die kreisangehörigen
Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 107.216.977 €
festgesetzt.
2.6. Die Kreisumlage wird auf einen einheitlichen Satz
von 47,5 % aus den Umlagegrundlagen 2022 in Höhe von 225.719.951 € festgesetzt.
2.7. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000
€ festgesetzt.
2.8. Das Investitionsprogramm gemäß Art. 64 Abs. 2 LKrO
und die mittelfristige Finanzplanung werden genehmigt.