Beschluss Nr. 71
Der Bauausschuss beschließt, im Zusammenhang
mit der Aufbringung von Mittellinien auf Kreisstraßen gleichzeitig am rechten
und linken Fahrbahnrand sog. Fahrbahnbegrenzungsmarkierungen aufzubringen.
Bei Neu- und Deckenbaumaßnahmen sollen die Randmarkierungsarbeiten mit
ausgeschrieben werden.