Beschluss Nr. 173
1.
Die
Förderung der Musikschulen 2021 wird wie folgt zur Auszahlung genehmigt:
2.
Im
Kreishaushalt 2022 werden für die Musikschulen 700.000 € eingeplant.
3.
Die
Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Förderung auf alle nicht kommerziellen
Anbieter von Musikunterricht auszudehnen, wird zur Kenntnis genommen.
4.
Eine
Änderung der Zuschussrichtlinien zu Lasten der Musikschulen in kommunaler
Trägerschaft soll derzeit nicht erfolgen.